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   OLG Köln, 13.01.2021 - 5 U 263/19   

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OLG Köln, 13.01.2021 - 5 U 263/19 (https://dejure.org/2021,52578)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.01.2021 - 5 U 263/19 (https://dejure.org/2021,52578)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 5 U 263/19 (https://dejure.org/2021,52578)
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    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz B 180 mit einem Motor der Baureihe OM 651 Einrede der Verjährung Begriff der Sittenwidrigkeit Zulässigkeit eines Thermofensters

  • rechtsportal.de

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz B 180 mit einem Motor der Baureihe OM 651 Einrede der Verjährung Begriff der Sittenwidrigkeit Zulässigkeit eines Thermofensters

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2021 - 5 U 263/19
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - juris Rn. 15; Urteil vom 07.05.2019 - VI ZR 512/17 - juris Rn. 8; Urteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15 - juris Rn. 16).

    Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - juris Rn. 15).

    Ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 27 Abs. 1, § 6 Abs. 1 EG-FGV besteht nicht, weil das Interesse, nicht zu einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, nicht im Aufgabenbereich der Vorschriften liegt (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 -, juris Rn. 72 ff; BGH, Urteil vom 30.7.2020 - VI ZR 5/20 -, juris Rn. 10 ff.).

  • LG Köln, 19.11.2019 - 5 O 148/19
    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2021 - 5 U 263/19
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 19.11.2019 - 5 O 148/19 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, 1) die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 19.11.2019, 5 O 148/19, als unzulässig zu verwerfen;.

    2) hilfsweise die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 19.11.2019, 5 O 148/19, zurückzuweisen.

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2021 - 5 U 263/19
    Ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 27 Abs. 1, § 6 Abs. 1 EG-FGV besteht nicht, weil das Interesse, nicht zu einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, nicht im Aufgabenbereich der Vorschriften liegt (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 -, juris Rn. 72 ff; BGH, Urteil vom 30.7.2020 - VI ZR 5/20 -, juris Rn. 10 ff.).

    Ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V.m. § 263 StGB ist jedenfalls deshalb zu verneinen, weil es an der Bereicherungsabsicht und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Stoffgleichheit des erstrebten rechtswidrigen Vermögensvorteils mit einem etwaigen Vermögensschaden fehlt (BGH, Urteil vom 30.7.2020 - VI ZR 5/20 -, juris Rn. 17 ff.).

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2021 - 5 U 263/19
    Dass Thermofenster in jedem Falle als eine solche objektiv unzulässige Abschalteinrichtung zu werten wären, ergibt sich aus dem Wortlaut der Ausnahmevorschrift des Art. 5 Abs. 2 S. 2a VO (EG) 715/2007 nicht, und zwar auch nicht im Lichte der Entscheidung des EuGH vom 17.12.2020 (C-693/18).

    Wenn die jüngste Entscheidung des EuGH vom 17.12.2020 (C-693/18) auch insoweit Klarheit gebracht haben dürfte, ist dies für das Jahr 2012, in dem das streitgegenständliche Fahrzeug in Verkehr gebracht wurde, nicht anzunehmen.

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2021 - 5 U 263/19
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - juris Rn. 15; Urteil vom 07.05.2019 - VI ZR 512/17 - juris Rn. 8; Urteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15 - juris Rn. 16).

    Die Verwerflichkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (BGH, Urteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15 - juris Rn. 16).

  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 512/17

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Gesellschaftsgläubigern

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2021 - 5 U 263/19
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - juris Rn. 15; Urteil vom 07.05.2019 - VI ZR 512/17 - juris Rn. 8; Urteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15 - juris Rn. 16).
  • OLG Koblenz, 20.01.2020 - 12 U 1593/19

    Keine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch "Thermofenster" -

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2021 - 5 U 263/19
    Vielmehr muss in dieser Situation, selbst wenn hinsichtlich des Thermofensters von einer objektiv unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen sein sollte, eine möglicherweise falsche, aber dennoch vertretbare Gesetzesauslegung und Anwendung durch die Organe der Beklagten in Betracht gezogen werden (so statt vieler OLG Koblenz, Urteil vom 20.01.2020 - 12 U 1593/19 - BeckRS 2020, 970 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 02.09.2019 - 8 U 3/19

    Rückzahlung von Ausschüttungen eines Publikumsfonds nach dessen Insolvenz

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2021 - 5 U 263/19
    Eine Sittenwidrigkeit könnte nur dann angenommen werden, wenn auf Seiten der Beklagten über die Kenntnis von der Verwendung einer Software mit der in Rede stehenden Funktionsweise hinaus auch das Bewusstsein eines möglichen Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorschriften vorhanden gewesen wäre und dieser Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen wurde (OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 28.11.2019 - 15 U 93/19 - juris Rn. 27; OLG Köln, Urteil vom 02.04.2020 - 8 U 3/19 - BeckRS 2020, 8398, Rn. 11).
  • OLG Köln, 28.11.2019 - 15 U 93/19
    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2021 - 5 U 263/19
    Eine Sittenwidrigkeit könnte nur dann angenommen werden, wenn auf Seiten der Beklagten über die Kenntnis von der Verwendung einer Software mit der in Rede stehenden Funktionsweise hinaus auch das Bewusstsein eines möglichen Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorschriften vorhanden gewesen wäre und dieser Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen wurde (OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 28.11.2019 - 15 U 93/19 - juris Rn. 27; OLG Köln, Urteil vom 02.04.2020 - 8 U 3/19 - BeckRS 2020, 8398, Rn. 11).
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